21.3.2022
Liebe Mitglieder und Gäste unserer Tennisanlagen!
Die 3G-Zugangsbeschränlung und die Maskenpflicht sind aufgehoben.
Es gilt weiterhin das Hygienekonzept des ETC.
Viel Spaß und Gesundheit beim Tennis im ETC wünscht für den Vorstand
Klaus-Peter Kluwe-Böttger
(Sportwart)
04.03.2022 der Vorstand:
3G - Nachweise sind Pflicht! Ab 04.03.2022 sonst KEIN Zugang zur Tennishalle:
24.01.2022 Alexander Herrmann:
Es war eine tolle Aktion, einen riesen Dank an unsere Ärzte und den reibungslosen Ablauf...
24.11.2021 Alexander Herrmann:
kostenloses Biontec Impfangebot exklusiv für unsere Mitglieder und deren Familien mit Weißwurst Frühstück im Tennisclub:
02.12.2021 der Vorstand:
2G - Nachweise sind Pflicht! Ab 06.12.2021 sonst KEIN Zugang zur Tennishalle:
Liebe Clubmitglieder,
verehrte Nutzer der ETC-Tennishalle!
Neuigkeiten in Rot siehe unten!
Die Umsetzung der 2G-Regelungen ist gut angelaufen. Vielen Dank an alle Mitglieder und Abonnenten,
die sich so bereitwillig und zügig an den notwendigen Maßnahmen beteiligt haben.
Nach Auswertung der CoronaVO des Landes Schleswig-Holstein ist eine weitergehende Umsetzung leider erforderlich.
Demnach reicht die selbstausgefüllte Bestätigung nicht aus. Wir müssen die Impfausweise, Impfzertifikate oder Genesenen-Nachweise kontrollieren
um mögliche Bußgelder bis zu 4000 € und/oder eine Hallenschließung zu vermeiden.
Hierzu bittet der Vorstand ebenfalls um Mitwirkung.
Allen Nutzern der Halle, die noch nicht aktiv geworden sind oder bisher lediglich einen Bestätigungsbogen abgegeben haben,
bietet der Vorstand die Möglichkeit, die Berechtigung zum Zutritt an nachfolgenden Terminen unter Vorlage der
Impfausweise, Impfzertifikate oder Genesenen-Nachweise zu erbringen.
In der Halle
· Mittwoch, 1.12.21 ab 18:30 bis 20:00 Uhr (neuer Termin)
· Donnerstag, den 2.12.21 von 18.00 – 19.00 und ab 20.00 Uhr.
· Freitag, den 3.12.21 von 19:30 bis 20:30 Uhr (neuer Termin)
· Samstag, den 4.12.21 von 11.00 bis 14.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Nachweise postalisch oder eingescannt per Mail an
Uwe Wallbrecht, Am Hünengrab 2, 23714 Malente bzw. wallbrecht-malente@t-online.de zu übersenden.
Weiterhin sind alle Vorstandsmitglieder, die Trainer Bob Malone und Sven Giesler sowie das Ehepaar Gabi und Manfred Mencke angehalten und berechtigt, Kontrollen vorzunehmen.
Diese Maßnahmen sind noch bis zum 5.12.21 möglich. Danach dürfen lediglich noch kotrollierte Personen die Tennishalle betreten.
Die übersandten Dokumente werden mit höchster Diskretion behandelt, ausschließlich durch die o.g. Berechtigten eingesehen und nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich vernichtet/gelöscht.
Der Vorstand
21.11.2021 Alexander Herrmann:
ab 22.11.2021 gilt die 2G Regelung!
09.09.2021 Alexander Herrmann:
neues Hygienekonzept für die Hallensaison 2021-2022
Liebe Mitglieder! Juli 2021
Ab Montag, 17. Mai Haben wir durch die neue Verordnung mehr Freiheiten.
Grundsätzlich gilt weiter: Haltet Abstand, nutzt Masken und bereit stehende Händedesinfektionsmöglichkeiten.
Außenplätze:
Doppel aus verschiedenen Haushalten sind wieder erlaubt.
Umkleiden sind wieder geöffnet. 4 Personen gleichzeitig, bitte mit Maske, 2 Personen in der Dusche.
Halle:
Doppel aus verschiedenen Haushalten sind wieder erlaubt.
Jugendtraining mit bis zu 10 Kindern.
Umkleiden sind wieder geöffnet. 4 Kinder/Jugendliche gleichzeitig, bitte mit Maske, 2 Personen in der Dusche.
Gastronomie:
Terrasse: Bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch – Abstand einhalten.
Innenraum: unter Auflagen geöffnet!
Wir sind auf einem sehr guten Weg. Bleibt gesund!
Euer ETC
23.04.2021 Alexander Herrmann:
Einführung Luca im ETC
27.04.2021 Vorstand/Uwe Wallbrecht:
Nutzung Außenplätze Saison 2021
Eutin, den 27.04.2021
Liebe Clubmitglieder/-innen,
gemäß den Veröffentlichungen der Landesregierung konnte der Spielbetrieb auf unserer Außenanlage ab dem 3. April 2021,14.00 Uhr, wieder aufgenommen werden.
Dabei steht natürlich auch weiterhin der Gesundheitsschutz sowie die Erfüllung der Vorgaben und Auflagen im Mittelpunkt.
Bei Verstoß gegen die Leitlinien der Landesregierung und die Hygienevorschriften ist das Vereinsmitglied eigenverantwortlich und damit haftbar.
Der Vorstand ist davon überzeugt, dass alle Clubmitglieder die notwendigen Einschränkungen ernst nehmen und durch deren strikte Beachtung dazu beitragen, dass sich überprüfende Stellen nicht gezwungen sehen, unsere Anlage aufgrund von Verstößen wieder für den Spielbetrieb zu schließen.
Der Spielbetrieb ist so zu organisieren, dass sich neben den aktiven Spielern auch Nutzer der Gastronomie unter Einhaltung der geltenden Mindestabstandsregeln und des Hygienekonzepts auf der Anlage befinden dürfen. Umkleideräume und Duschen bleiben zunächst geschlossen. Für den Bereich der Gastronomie gelten die Vorgaben der entsprechenden Landesverordnung (u.a. das Tragen einer vorgeschriebenen Mund- /Nasenbedeckung).
Nachfolgende Regelungen zur Aufnahme des Spielbetriebs sind bindend und gelten bis auf Weiteres.
Der Vorstand wird neue Vorgaben zeitnah bewerten und über Veränderungen informieren.
Uwe Wallbrecht ist weiterhin als Administrator eingesetzt und kann das Buchungsgeschehen einsehen bzw ggf. organisatorisch einwirken.
in Ausnahmefällen auch per E-Mail unter wallbrecht-malente@t-online.de oder per Telefon unter 04523-6143. Buchungen sind ausschließlich unter Angabe der Namen und Telefonnummern aller Spielpartner im Feld Bemerkungen möglich. Dabei wird die Höchstzahl der Buchungen pro Person weiterhin auf zwei Termine von jeweils einer Stunde begrenzt. Weitere Buchungen sind möglich, wenn ein eingetragener Termin genutzt bzw. storniert wurde. Diese Begrenzung ist notwendig, damit eine flexible und möglichst allen Mitgliedern gerecht werdende Planung erfolgen kann.
2. Die aktuelle und bindende Platzbelegung kann jederzeit auf der Internetseite des ETC eingesehen werden.
• Spielen bis Ende April 2021 bitte vorsichtig mit Hallenschuhen.
• Löcher bitte mit dem Schaber glätten, gründlich Abziehen und Plätze regelmäßig wässern.
• Die Leistung der Pumpen lässt lediglich das Wässern eines Platzes zur Zeit zu.
• Die letzten Spieler eines jeweiligen Tages werden gebeten, die Plätze ausgiebig zu wässern.
Platz 1: Mo. bis Fr. von 08.00 – 10.00 und von 13.00 – 17.00 Uhr
Do. zusätzlich von 17.00 – 18.00 Uhr
Sa. und So.von 10.00 – 12.00 Uhr
Platz 4: Mo. bis Fr. von 13.00 – 19.00 Uhr
Sa und So. von 10.00 – 12.00 Uhr
Die Trainingseinteilung erfolgt über die Trainer.
Weitere Hinweise:
• Die Spielberechtigung erhalten vornehmlich die Mitglieder des ETC. Gastspieler dürfen gem. den Gastspielregeln in begrenztem Umfang (höchstens 5 Termine in der Saison) spielen. Bei der Buchung bitte im Feld Bemerkungen den Zusatz Gast eintragen.
• Es dürfen gespielt werden: Einzel und eingeschränkt Doppel (alle Personen aus einem Haushalt)
• Alle Minderjährigen dürfen während der Coronakrise nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bis 17.00 Uhr spielen.
Diese ist dem Administrator vor dem Spielen zuzusenden (auch per E-Mail).
• Es ist zwingend notwendig, dass der Bucher persönlich spielt und nicht für andere bucht.
• Sollte das Mitglied verhindert sein, ist der Termin zu stornieren und darf nicht einfach anderen überlassen werden.
•
Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss
durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel
und in den Pausen eingehalten werden.
Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu
positionieren.
• Das Betreten der Tennisanlage mit Erkältungssymptomen, Fieber o.ä. ist untersagt.
• Benutzte Taschentücher sind nicht in den Papierkörben zu entsorgen, jeder hat seine benutzten Hygieneartikel selbst zu Hause zu entsorgen, das Ausspucken auf der Anlage ist zu unterlassen.
• Der Administrator sowie die anderen Vorstandsmitglieder haben das Recht, Buchungen wieder zu stornieren bzw ein Platzverbot zu erteilen, sollten die Buchungsregeln nicht eingehalten werden
ETC-Vorstand, gesamtverantwortlich Alexander Herrmann sowie
erster Corona Beauftragter Uwe Wallbrecht
zweiter Corona Beauftragter Bob Malone
07.03.2021 Vorstand/KP:
Liebe Mitglieder und Abonnenten/Nutzer unserer Tennishalle!
Endlich können wir gute Nachrichten übermitteln.
Die heute veröffentlichte Ersatzverkündigung
erlaubt uns die Freigabe beider Plätze ab Montag, 8.3. unter den bekannten Bedingungen.
Öffnung Tennishalle, beide Plätze:
- Der Tennisbetrieb findet wieder statt wie vor dem harten Lockdown seit dem 16.12.2020,
bedeutet Umkleiden/Duschen bleiben vorerst geschlossen, da müssen wir auf weitere Lockerungen warten.
- Maskenpflicht für alle von draußen bis zum Tennisplatz und zurück! (FFP2-Masken oder medizinische Masken).
- Erlaubt sind nur Einzel-Spiel bzw. Doppel für Mitglieder eines Haushaltes.
- Den ausgehängten Hygieneregeln ist bitte Folge zu leisten.
- Bob Malone & Sven Giesler werden das Training wie vor dem 16.12.2020 wieder aufnehmen.
Dazu werden die beiden direkt mit Euch in Kontakt treten, um das Training zu koordinieren.
Darüberhinaus arbeiten wir daran die Außenplätze so schnell wie möglich unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen zu können.
Weitere Infos dazu werden zeitnah von Alexander Herrmann kommen.
Bleibt gesund
Euer
ETC Vorstand
28.02..2021/ah:
Liebe Mitglieder, liebe ETC-Familie,
ich bin entsetzt und geschockt, wie übertrieben die Regierung das Thema Corona bezogen auf unsere Halle behandelt. Unsinnige Entscheidungen bei unserem Distanz-Sport! Ich werde Beschwerde an 3 Stellen einreichen. mehr dazu wie folgt, hier der Newsletter von heute Nacht:
Liebe ETC Familie,
das ich Euch heute noch schreiben muss ist ein wirklich sehr sehr traurig, denn in meinen Augen wird hier der Bogen deutlich überspannt:
Heute, Sonntag um 15:56 hat uns der LSV folgende Vorgabe übermittelt (siehe unten):
Eine Tennishalle, egal wie viele Tennisplätze, wird als 1 Raum! bezeichnet, unglaublich aber wahr!
Und in einem Raum dürfen nur max. 2 Haushalte spielen (siehe Info des Landessportverbandes unten)
Das bedeutet:
· Für die kommende Woche dürfen wir nur Platz 1 freigeben!
· Platz 2 bleibt gesperrt!
· Ich werde persönlich eine Beschwerde an den LSV, an die Landesregierung und an Hr. Günther richten, denn die Distanzen der Plätze ist übertriebener, wissenschaftlich nicht fundierter Aktionismus! Alle Hygienemaßnahmen sind gewährleistet!
· Ab 07.03. soll es neue Regelungen geben, siehe unten, hoffentlich endet dann diese sinnlose Entscheidung, nur einen Platz in einer Halle nutzen zu dürfen.
Wir vom Vorstand müssen uns dem beugen, wir würden eine komplette Schliessung der gesamten Anlage und horrende Strafzahlungen riskieren.
Bitte habt Verständnis und etwas Optimismus, vielleicht ist kommende Woche (ab 07.03.) diese unverständliche Entscheidung hinfällig.
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
Von: Meyer, Diana <Diana.Meyer@lsv-sh.de>
Gesendet: Sonntag, 28. Februar 2021 15:51
An: Meyer, Diana <Diana.Meyer@lsv-sh.de>
Betreff: Landesregierung beschließt Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
An die
Mitglieder des Beirates im
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)
sowie die im LSV organisierten Sportvereine
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung hat am 26. Februar 2021 wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Sportanlagen (dazu gehören auch Fitness-Studios) können geöffnet werden, die Kontaktregelungen bleiben aber erhalten. Dies bedeutet: Jemand kann nun auch auf/in Sportanlagen alleine Sport treiben oder gemeinsam mit den Personen seines eigenen Haushaltes. Ebenso möglich ist es, dass zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Sport treiben. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt.
Für die Umsetzung bedeutet es:
Sport kann innen und außen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden:
• Allein
• zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes
• oder zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten.
Eine Erweiterung der genannten Konstellationen um Trainer:innen oder Übungsleitende ist nicht zulässig.
Wenn mehrere Personen außen getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, wenn eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht nicht aus.
Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Als separate Räume gelten dabei auch die Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennvorhänge, die vom Boden bis zur Decke reichen, separiert werden können (sog. Zwei- oder Dreifeldhallen). Hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Räume sind grundsätzlich die der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung zugrundeliegenden Pläne maßgebend. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände, die einen Raum aufteilen. So bedeutet dies z.B. für eine Tennishalle mit mehreren Plätzen, dass nur ein Platz (wie oben beschrieben) bespielt werden darf.
Für die Ausübung von Sport gelten zudem die allgemeinen Regelungen der Verordnung, insbesondere sind die Anforderungen des § 3 zur Schließung von Gemeinschaftsräumen, Lüften, Desinfektion etc. einzuhalten.
Veranstaltungen und Sitzungen bleiben auch für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt.
Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 7. März 2021.
Die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg regeln angesichts des dortigen Infektionsgeschehens per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Thomas Niggemann
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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport.
Thomas Niggemann
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel.: 0431/64 86-167 (Büro)
Tel.: 0170/572 68 15 (mobil)
Fax: 0431/64 86-292
E-Mail: thomas.niggemann@lsv-sh.de
www.lsv-sh.de
15.02.2021/ah:
Liebe Mitglieder, liebe ETC-Familie,
hier der Newsletter zur aktuellen Lage frisch vom Vorstand abgesprochen…
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
15.12.2020/ah update 11.01.2021:
harter Lockdown 2, Tennishalle muss geschlossen werden
gültig ab Mittwoch, 16.12.2020 bis mindestens Montag 28.02.2021
traurig aber wahr, leider muss ich Euch mitteilen, dass wir ab morgen, Mittwoch den 16.12. bis Montag den 28. Februar 2021
die Tennishalle schließen müssen…
Bitte dazu die Äußerung des Landessportverbandes unten beachten, wer genaueres erlesen möchte schaut unter
https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Bei einem so glücklich 70 Jahre alt gewordenen ETC ist die Pandemie samt Schließung kein echt gutes Geschenk.
Ein kleines Geschenk hingegen kommt die Tage per Post zu Euch, gestern wurde das ETC-Magazin zum 70.sten versendet.
Konzentrieren wir uns nun auf unsere engste Familie, habt alle ruhige sinnliche Festtage und lass uns alle gesund bleiben.
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
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Betreff: Landesverordnung Schleswig-Holstein - Corona - vom 14.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier die Mitteilung des Landessportverbandes zur aktualisierten Landesverordnung:
"Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung am 14. Dezember 2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die
Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Die Verordnung wird am 16. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie gilt bis
einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021. Die Verordnung wird ersatzverkündet unter: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Auch der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen. Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den
Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen."
Viele Grüße aus Kiel
Tennisverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431-64 86 154
Präsidium: Dr. Frank Intert, Björn Kroll, Arne Weisner, Klaus Peters, Hella Rathje, Ulrich Lhotzky-Knebusch
Vereinsregister: VR 2071 Kiel
02.11.2020/ah:
weicher Lockdown 2, hier die aktuellen Regelungen:
gültig ab Montag, 02.11.2020 bis mindestens Ende November
1. Die Tennishalle bleibt vorerst geöffnet, unter folgenden Bedingungen:
a.) Individualsport zu zweit ist erlaubt, also je Platz nur Einzelspielen (max. 2 Haushalte auf einem Platz)
b.) Doppel ist generell untersagt, außer es befinden sich nur 2 Haushalte auf einem Platz.
c.) Die Umkleiden/Duschen sind geschlossen, bitte in Tenniskleidung kommen und wieder gehen. Die Toiletten sind benutzbar
d.) Strikte Maskenpflicht in der gesamten Tennishalle, erst zum Spielen die Masken abnehmen.
e.) Zuschauer sind generell nicht erlaubt.
f.) Sofern es sich nicht um ein Dauer-Abo handelt ist das ETC-Buchungssystem dringlich zu verwenden.
2. Tennisschule Bob Malone: Es findet grundsätzlich nur Einzeltraining statt. Ältere Kinder/Jugendliche können zu zweit Einzel spielen, der Trainer befindet sich hierbei im Gastroraum und kann Anweisungen über Mikrofon/Lautsprecher tätigen. Eltern dürfen die Tennishalle samt Flur / Zugang nicht betreten.
3. Die Gastronomie in der Tennishalle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Die Familie Mencke überlegt sich ein „Außer-Haus-Angebot“ .
4. Sämtliche Hygiene-/Hallenordnungen welche wir bisher definiert haben und von den Punkten 1-3 nicht betroffen sind behalten natürlich weiterhin Gültigkeit!
5. Jederzeit können Änderungen / Korrekturen zu diesen Beschlüssen folgen, diese werden dann per Newsletter versendet bzw. auf unserer Website dargestellt.
Viel Kraft und Gesundheit in den kommenden Wochen,
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
älteres, Lockdown 1: (last update: 06.07..2020 20:55, chronologisch absteigend)
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1. Das im ETC eingeführte Buchungssystem bleibt und muss weiterhin von JEDEM Spieler benutzt werden. Dabei sind auch die Mitspieler (bei Doppel 3 Mitspieler!) namentlich mit Tel.-Nr. aufzuführen. Im Fall der Fälle müssen wir nämlich dem Gesundheitsamt lückenlos die Benutzung unserer Anlagen nachweisen!
Bitte denkt auch sozial den anderen gegenüber, wollt Ihr einen gebuchten Termin NICHT wahrnehmen, bitte storniert die Buchung (in Eurer Buchungs-Bestätigungs-eMail gibt es einen Stornierungs-Button, also nur ein KLICK!)
Mitglieder ohne eMail oder Internet können auch direkt bei Uwe Wallbrecht per Telefon 04523-6143 buchen.
Neu: auch für Hallenbuchungen muss das ETC-Buchungssystem benutzt werden!
2. Die ETC-Gastronomie hat wieder geöffnet und ist von Montag-Freitag i.d.R. von 14:00-19:00 geöffnet, in Absprache open end. Bitte beachtet auch den Speisenplan, welcher wöchentlich per Newsletter versendet wird. Das Betretungsverbot auf unsere Anlage für „nicht gebuchte Spieler“ ist somit ab sofort aufgehoben.
3. Das Doppel-Spielen ist generell wieder möglich, aber den Mindestabstand unbedingt einhalten!
4. Die Gustav-Tesnau-Tennishalle wird ab Mittwoch, 20.05.2020 wieder geöffnet sein. Die Umkleiden & Duschräume sind weiterhin geschlossen, die Toiletten werden frei zugänglich sein. Jugendliche unter 18 Jahren haben ohne Erziehungsberechtigten KEINEN Zutritt. Ausnahme: Training bei Bob oder Sven.
Das ETC-Buchungssystem MUSS auch bei Hallenbuchungen verwendet werden, unbedingt Mitspieler mit angeben!
5. Die Toiletten auf der Außenanlage sind ab sofort frei zugänglich. Wenn Menckes nicht auf der Anlage sind, hat jeder mit einem Schlüssel zu den Umkleiden die Möglichkeit, die Toiletten im Gastronomie-Vorraum zu öffnen und zu benutzen. Bitte die Hygiene-Vorschriften beachten!
6. Das Training ist wieder für 4 Teilnehmer plus Trainer möglich.
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Coronavirus und der ETC: (last update: 15.03.2020 15:37, chronologisch absteigend)
15.03.2020 17:25
Liebe Mitglieder,
soeben haben wir eine Verfügung vom Kreis OH mit Strafandrohung erhalten, danach sind leider alle Sportstätten mit sofortiger Wirkung zu schliessen. Dies betrifft leider auch die Tennishalle.
In diesem Zusammenhang wird auch der 1. Frühjahrsputz abgesagt.
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
15.03.2020 15:20
Liebe Mitglieder,
gemäß Verordnung des Landes SH und durch Anweisung des Kreises OH haben wir mit sofortiger Wirkung unsere Gastronomie in der GTH bis mindestens 11. April schliessen müssen. Mit der Familie Mencke habe ich gesprochen und in Kooperation auch gewisse Hilfszusagen gegeben, welche wir über Spenden realisieren wollen, Spendenzusagen habe ich bereits, separat werden wir aber auch noch einen Spendenaufruf tätigen.
Im Moment kämpfe ich noch um die "Nicht-Schliessung" der Tennsihalle, allerdings lassen wir es nicht mehr zu, dass Jugendliche (<18 Jahre) diese benutzen. Ein gepflegter Tennissport findet immer auf weitem Abstand statt (im Gegensatz zu Hand-, Fußball oder gar Ringen oder Boxen). Das Duschen möchte ich aber allen empfehlen, zu Hause zu erledigen. Ebenso rufe ich zur Hygiene ( Hygienetipps ) generell auf.
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
14.03.2020 12:25
Liebe Mitglieder,
die Corona-Krise hat uns in festen Händen, das betrifft nicht nur das öffentliche Leben sondern natürlich auch unseren Club.
Im Folgenden (siehe unten) könnt Ihr Euch über die Vorgaben des DTB und des Tennisverbandes SH informieren. Sofortmaßnahmen entnehmt bitte dem Maßnahmen-Ticker unten.
Ich habe in Rücksprache mit dem Vorstand auch entschieden, unsere Mitglieder-Hauptversammlung auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Der 1. Frühjahrsputz am kommenden Samstag den 21.03. um 9:00 Uhr hingegen findet statt, ich persönlich werde diesen leiten und wir werden alle ausreichend Abstand zueinander wahren. Wichtig ist, dass das Laub auf den Plätzen entfernt wird, da am Montag die Fa. Kabashi die 4 Plätze für die Sommersaison aufarbeitet.
Ich möchte keine Panik verbreiten, aber wir als Vorstand haben auch gegenüber den Mitgliedern eine gewisse Verantwortung und sollten uns den allgemeinen Vorgaben, siehe unten, fügen.
Bleibt alle gesund, bitte auch den Hygienetipps Folge leisten,
Euer
Alexander Herrmann
1. Vorsitzender ETC
verbindliche Vorgaben Tennisverband bezügl. Liga & Jugend:
Coronavirus: Maßnahmen und Empfehlungen. Neuer Beschluss des Präsidiums des Tennisverbandes SH.
Die Coronakrise nimmt immer mehr Einfluss auf das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein und Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Fast stündlich gibt es eine neue Situation durch neue
Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Tennisverbandes SH die Beschlüsse vom gestrigen Freitag, 13. März, aufgehoben und das Nachstehende – auch in Anlehnung an
DTB-Beschlüsse und Empfehlungen – beschlossen.
Um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitglieder, Spieler, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden folgende Maßnahmen festgelegt.
Die empfohlenen Maßnahmen werden regelmäßig vom DTB in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden und Regierungsstellen überprüft und anhand neuer Entwicklungen bewertet, um
gegebenenfalls über eine Ausweitung und/oder Verlängerung zu entscheiden. Der Tennisverband SH wird diese daraus entstehenden Mitteilungen an die Mitglieder weiterleiten und auch auf der Homepage
www.tennis.sh veröffentlichen.
Auf der DTB-Homepage (www.dtb-tennis.de) finden Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den nationalen und
internationalen Tennissport.
Alle vom DTB veranstalteten Turniere werden bis zum 26. April abgesagt bzw. nicht durchgeführt. Dieses gilt für alle Altersklassen
Mit sportlichen Grüßen
Dr. Frank Intert
Präsident des Tennisverbandes SH
Stand 14.03.2020
wichtige Links zum Coronavirus:
Tennisverband SH: https://www.tennis.sh/verband/verbands-news/2232-coronavirus-massnahmen-und-empfehlungen
Kreis OH: https://www.kreis-oh.de/
BZgA Hygienetipps : https://www.bzga.de/infomaterialien/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/hygiene/broschuere-hygiene-kinderleichter-schutz-vor-infektionskrankheiten/
(c) Eutiner Tennisclub "Grün-Weiss" von 1950 e.V.